MwSt. in Lettland
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Dienstleistungen / Voraudit

Mehrwertsteuer-Prüfung

Auf Anfrage des Kunden führt VAT Agents Mehrwertsteuerprüfungen durch,

Eine Mehrwertsteuerprüfung kann entweder als Prüfung der vorangegangenen Tätigkeitszeiträume, oder als Prüfung eines einzelnen Geschäftes oder einer bestimmten Geschäftsgruppe, als Prüfung vom Status der festen Niederlassung bzw. der festen Vertretung, was den anwendbaren MwSt.-Satz beeinflusst, erfolgen.

Gemäß dem zur Zeit geltenden Gesetz wird die Mehrwertsteuer an das Unternehmen innerhalb von 10 Tagen nach der Bestätigung der Mehrwertsteuer des betreffenden Steuerjahres (oder für einen kürzeren Zeitraum, wenn die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden) automatisch auf das Bankkonto zurückgezahlt. Gleichzeitig bleibt das Recht der Steuerverwaltung Lettlands erhalten, ein Steueraudit des betreffenden Zeitraums vorzunehmen - dies ist für die letzten 3 Jahre möglich (bis auf Fälle, wenn die Prüfung mit einer vermuteten Straftat i.S. des Strafgesetzbuches durchgeführt wird, wobei keine Verjährung gilt).

Feste Niederlassung oder feste Vertretung

Bei der Registrierung zum MwSt.-Zweck ist es wichtig zu unterscheiden, ob das ausländische Unternehmen in Lettland eine feste Niederlassung oder eine feste Vertretung haben wird, was den anwendbaren MwSt.-Satz beeinflussen kann.

Der Begriff „feste Niederlassung" stammt aus dem Mehrwertsteuergesetz Lettlands und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. Kur gefasst, handelt es sich bei der festen Niederlassung um den Ort, an dem eine Person ihre Wirtschaftstätigkeit ausübt und an dem sie ständig über die erforderlichen technischen Mittel und Arbeitskraft verfügt, um bestimmte Waren liefern oder bestimmte Dienstleistungen erbringen, sowohl die zur Tätigkeit erforderlichen Waren und Dienstleistungen erhalten zu können

Dagegen wird der Begriff „feste Vertretung" entweder im geltenden Steuerabkommen (sofern Lettland mit dem Sitzland des in Frage kommenden Unternehmens ein solches abgeschlossen hat), oder - beim Fehlen eines solchen Abkommens - durch das Gesetz der Republik Lettland „Über Steuern und Gebühren" geregelt. Das erwähnte Gesetz legt fest, dass ein ausländisches Unternehmen die feste Vertretung in Lettland hat, wenn gleichzeitig folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das ausländische Unternehmen benutzt zur Ausübung seiner Tätigkeit eine bestimmte Geschäftsstelle;
  • die Geschäftsstelle wird ständig genutzt oder ist zum Zweck ständiger Nutzung errichtet worden;
  • die Geschäftsstelle wird zur Ausübung der Wirtschaftstätigkeit genutzt.

Zusätzlich zu den oben erwähnten Voraussetzungen gilt es, dass ein ausländisches Unternehmen eine feste Vertretung in Lettland hat, wenn es in Lettland mindestens eine der unten angeführten Tätigkeiten ausübt:

  • Nutzung einer Baustelle oder Durchführung von Bau-, Montage- oder Installationsarbeiten oder Ausübung einer mit einer Baustelle oder den oben erwähnten Arbeiten verbundenen Aufsichts- oder Beratungstätigkeit;
  • Nutzung von zur Erforschung oder Gewinnung von Naturressourcen vorgesehener Ausrüstung oder Anlagen, Bohrplattformen und Sonderschiffen oder Ausübung der damit verbundenen Aufsichts- oder Beratungstätigkeit;
  • innerhalb von einem Zeitraum oder Zeiträumen, die im Rahmen einer jeden sechsmonatigen Zeitspanne insgesamt 30 Tage überschreiten, Dienstleistungen, inkl. Beratungs-, Leitungs- und technische Dienste, mit Hilfe eigener Mitarbeiter oder eines herangezogenen Fremdpersonals erbringt;
  • die Tätigkeit einer natürlichen Person, einer Rechtspersönlichkeit oder eines anderen Dritten zu Bedürfnissen der eigenen Wirtschaftstätigkeit benutzt, wenn die betreffende Person eine Vollmacht zu Vertragsabschlüssen im Namen des nicht ansässigen (ausländischen) Unternehmers erhalten hat und diese regelmäßig (mehr als einmal im Steuerzeitraum) benutzt.

Die festen Vertretungen von ausländischen Unternehmen zahlen in Lettland Steuern gemäß den Gesetzen der Republik Lettland.

Wenn Sie die von Ihrem Unternehmen überzahlte Mehrwertsteuer oder die bezahlte Vorsteuer, oder sonstige Steuernsachen prüfen möchten, werden wir Ihnen gerne helfen!

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