MwSt. in Lettland
LAT | RUS | ENG | GER
Dienstleistungen
 | Preise
 | Partner
 | Kunden
 | HGF
Dienstleistungen / MwSt.-Erstattung

Mehrwertsteuererstattung an EU-Inländer

Um die in Lettland bezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten zu können, müssen die in den EU-Ländern ansässigen Steuerzahler den Erstattungsantrag an die Steuerverwaltung ihres Sitzlandes stellen.

Die in Lettland bezahlte Mehrwertsteuer wird nicht zurückgezahlt, wenn:

  • die MwSt.-Rechnung den Forderungen des Mehrwertsteuergesetzes Lettlands widerspricht;
  • für nicht stattgefundene Geschäfte;
  • für Anschaffung von ungebrauchten Immobilien in Lettland und Dienstleistungen, die mit ihrem Bau, Umbau, ihrer Sanierung, Renovierung oder Restaurierung verbunden sind;
  • für Waren und Dienstleistungen die zum Privatgebrauch angeschafft werden, bspw., Fahrzeugmiete, -reparatur, Kraftstoff und Ersatzteile, Unterhaltungs-, Verpflegungs- und Freizeitkosten;
  • an Reiseunternehmen oder -agenturen der EU, die in Lettland gemäß der im Mehrwertsteuergesetz festgelegten Sonderordnung tätig sind.

Die in Lettland ansässigen Steuerzahler müssen den Mehrwertsteuererstattungsantrag an die zuständige Behörde der Steuerverwaltung spätestens bis zum 30. September des laufenden Berichtsjahres stellen.

Erstattungszeitraum:

  • von 3 Monaten bis 1 Jahr (Erstattungssumme der Mehrwertsteuer mindestens EUR 400);
  • bis 3 Monaten, wenn es sich um die letzten Monaten des Jahres oder ein ganzes Jahr handelt, außerdem muss die Summe mindestens EUR 50 betragen.

Mehrwertsteuererstattung an EU-Ausländer

Angehörige der Drittstaaten (nicht ansässig in der EU) können die Rückzahlung der Mehrwertsteuer aus dem Staatshaushalt Lettlands beantragen, unter der Voraussetzung, dass die betreffende Person:

  • die Geschäftstätigkeit außerhalb der EU registriert hat;
  • dem Status einer mehrwertsteuerpflichtigen Person in ihrem Sitzland entspricht;
  • als mehrwertsteuerpflichtigen Person oder als Wirtschaftsbeteiligte in Lettland nicht registriert ist.

Erstattungszeitraum:

  • von 3 Monaten bis 1 Jahr (Erstattungssumme der Mehrwertsteuer mindestens EUR 400), der Antrag muss aber innerhalb von 3 Monaten nach dem Abschluss des betreffenden Zeitraums gestellt werden;
  • bis 3 Monaten, wenn es sich um die letzten Monaten des Jahres oder ein ganzes Jahr handelt, außerdem muss die Summe mindestens EUR 50 betragen. Der Antrag muss bis zum 30. Septembers des folgenden MwSt.-Berichtsjahres gestellt werden.

In Lettland wird die Mehrwertsteuer nicht zurückgezahlt, wenn die Erstattung:

  • aufgrund einer den Forderungen des Mehrwertsteuergesetzes Lettlands nicht entsprechenden Rechnung;
  • für ein nicht stattgefundenes Geschäft;
  • für Anschaffung von ungebrauchten Immobilien in Lettland und Dienstleistungen, die mit ihrem Bau, Umbau, ihrer Sanierung, Renovierung oder Restaurierung verbunden sind;
  • für Waren und Dienstleistungen die zum Privatgebrauch angeschafft werden, bspw., Fahrzeugmiete, -reparatur, Kraftstoff und Ersatzteile, Unterhaltungs-, Verpflegungs- und Freizeitkosten;
  • von einem Reiseunternehmen oder einer Reiseagentur der EU, das bzw. die in Lettland gemäß der im Mehrwertsteuergesetz festgelegten Sonderordnung tätig ist,
    beantragt wird.

Die beim Steueramt (Staatseinnahmedienst oder VID) einzureichenden Unterlagen:

  • Antrag über die Mehrwertsteuererstattung;
  • Rechnungen (Originale);
  • Bescheinigung der Steuerverwaltung (Original) als Nachweis, dass der Antragsteller dem Status einer mehrwertsteuerpflichtigen Person in seinem Sitzland entspricht (gültig 12 Monate nach der Ausstellung);
  • Zahlungsbelege mit der Steuerangabe (Kassenbons, Zahlungsauftrag einer Bank usw.);
  • Vollmacht, falls der Antrag von einem Bevollmächtigten gestellt wird.

Die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bezahlte Mehrwertsteuer kann für folgende in Lettland entstandene Kosten zurückerhalten werden:

  • Kraftstoff;
  • Automiete und sonstige mit dem Fahrzeug verbundene Kosten;
  • Straßengebühren;
  • Reisekosten (Taxi, öffentliche Verkehrsmittel);
  • Hotel u.ä., z.B., Restaurants.
Anfang | Über uns | Neuheiten | Nützliche Information | Nützliche Verknüpfungen | Kontakte
Copyright ® VAT Agents 2012
Web izstrāde-Web Dienests
Unsere Freunde