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Warum ist die Mehrwertsteuerplanung notwendig? Einige Gründe: - Die Mehrwertsteuersätze in Lettland (Normalsatz 22 % und ermäßigter Satz 12 %) und anderen EU-Ländern können unterschiedlich sein.
- Orte der Leistungswerbringung und der Warenlieferung können unterschiedlich beurteilt werden.
- Die Mehrwertsteuererstattung erfolgt nach unterschiedlichem System.
- Die Mehrwertsteuer kann wesentlichen Einfluss auf den Cashflow Ihres Unternehmens haben, darunter beim Verkauf von Immobilien oder Kapitalanteilen.
Mehrwertsteuer beim Immobilienverkauf Immobilienverkäufe unterliegen in Lettland keiner Mehrwertsteuer. Ausnahme sind Verkäufe von ungebrauchte Immobilien und Baugrundstücken, die zum MwSt.-Zweck registriert und gemäß Normalsatz besteuert werden müssen. Ungebrauchte Immobilien: - neugebaute Gebäude oder Bauten (inkl. darin fest installierte bzw. aufgestellte Einrichtungen), die nach der Inbetriebnahme nicht benutzt werden;
- neugebaute Gebäude oder Bauten (inkl. darin fest installierte bzw. aufgestellte Einrichtungen), die benutzt werden und innerhalb eines Jahres nach der Inbetriebnahme zum ersten Mal verkauft werden;
- Gebäude oder Bauten, die nach dem Abschluss von Renovierungs-, Sanierungs-, Umbau- oder Restaurierungsarbeiten nicht benutzt werden;
- Gebäude oder Bauten, die nach dem Abschluss von Renovierungs-, Sanierungs-, Umbau- oder Restaurierungsarbeiten benutzt werden und innerhalb eines Jahres nach der Inbetriebnahme zum ersten Mal verkauft werden;
- unfertige Bauvorhaben - Gebäude oder Bauten bis zur Inbetriebnahme;
- Gebäude oder Bauten, die renoviert, saniert, umgebaut oder restauriert werden, bis zur Inbetriebnahme.
Baugrundstücke Beim Baumgrundstück handelt es sich um ein Grundstück mit erteilter Baugenehmigung zur dessen Bebauung und/oder Errichtung von Versorgungsleitungen, und/oder Zufahrtstrassen auf dem Grundstück bzw. bis zum Grundstück. Ein Grundstück gilt als Baugrundstück, wenn die Baugenehmigung zur Ausführung der oben erwähnten Baumaßnahmen nach dem 31.12.2009 erteilt worden ist. Dagegen gilt ein Grundstück als Baugrundstück nicht, wenn die Baugenehmigung zur Ausführung der Baumaßnahmen vor dem 31.12.2009 erteilt und nach dem 31.12.2009 verlängert oder umregistriert worden ist. Im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf können auch andere Zahlungspflichten von Steuern und/oder Gebühren gelten, z.B., 2 % Quellensteuer, wenn der Verkäufer eine nicht ansässige Person und der Käufer - ein Steuerpflichtiger Lettlands ist; zusätzlich dazu eine Gebühr 2 % von der Geschäftssumme, die beim Grundbuchamt für die Eintragung des Eigentümerwechsels zu entrichten ist, sowohl die Immobiliensteuer, zur deren Bezahlung neue Käufer verpflichtet sind, innerhalb von 30 Tagen sich beim Steueramt unter der Anschrift der Immobilien anzumelden. Mehrwertsteuer beim Verkauf von Kapitalanteilen MwSt.-Abzug und Berichtigung der Vorsteuer beim Verkauf von Kapitalanteilen ist in Lettland eine strittige Frage, die vor der Abwicklung des geplanten Geschäfts geklärt werden sollte. Die Kapitalbeteiligung kann sowohl als Geldeinlage, als auch als Sacheinlage (bspw., Immobilien, Technik, Kapitalisierung von Schulden u.ä.) erfolgen. Das ins Kapital eines Unternehmens investierte Vermögen wird zum Eigentum des Unternehmens. Das Unternehmen hat kein Recht auf Abzug der Vorsteuer, die mit den mehrwertsteuerfreien Geschäften direkt verbunden ist. Dementsprechend kann das Unternehmen bei der Berechnung des prozentuellen Anteiles eines solchen mehrwertsteuerfreien Geschäftes im Gesamtbetrag alle Geschäfte eine prozentuell entsprechenden Vorsteueranteil nicht abziehen. Trotzdem, wenn im Unternehmen eine separate MwSt.-Erfassung (Teilung der belegbaren / unbelegbaren Geschäfte und der diesbezüglichen Kosten) sichergestellt wird, wird ein solchen MwSt.-Geschäft praktisch keinen Einfluss auf das MwSt.-Verhältnis des Unternehmens haben. Beim Verkauf der Kapitalanteile können auch andere Steuerverpflichtungen gelten - ähnlich wie es schon in der Beschreibung von Immobiliengeschäften oben erwähnt wurde. Wie können wir Ihnen behilflich sein? - durch Planung Ihrer Geschäfte gemäß den MwSt.-Vorschriften Lettlands;
- durch Vorbereitung von Belegen und Unterstützung bei der Geschäftsabwicklung;
- durch Anbietung der optimalen Lösungen für Geschäfte sowohl auf dem EU-Gebiet, als auch in Drittländern;
- durch Steuerberatung bei Verkäufen von Immobilien und Kapitalanteilen.
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